Wohnen in Toplage von St. Peter- Ording
Neubau mit bis zu 2 WE möglich (Baugenehmigung liegt vor)
Dieses perfekt und direkt am Deich gelegene Grundstück bietet verschiedene Möglichkeiten der Bebauung um Ihren Traum vom Wohnen an der Nordsee endlich in Erfüllung gehen zu lassen.
Auf ca. 600 m² im idyllischen und ruhigen Ortsteil Dorf liegt dieses Eckgrundstück. Nur ein paar Meter entfernt liegt der Weg zu den Dünen, ist dieser erreicht liegt die Deichspitze nur noch ca. 500 Schritte entfernt.
Die beliebte Dorfstraße mit Restaurants und Einkaufsmöglichkeiten liegt in die andere Richtung auch nicht mehr als 500 Schritte entfernt, perfekter geht es kaum!
Eine Bebauungsgenehmigung für ein Wohnhaus mit zwei Wohnungen auf insgesamt ca. 310 m² Wohnfläche liegt bereits vor und wird mitverkauft.
Auch die Errichtung eines Einfamilienhauses, ganz gleich, ob mit Hart- oder typisch friesischem Reetdach, ist möglich. Der zurzeit noch auf dem Grundstück liegende Altbestand wird auf Kosten des Verkäufers abgerissen und abgetragen.
Das Beste an dieser Lage sei aber noch erwähnt: Durch eine maximale Firsthöhe von 13 Metern ist der äußerst seltene Blick auf die Düne und die Nordsee aus dem Obergeschoss möglich.
So eine Gelegenheit gibt es tatsächlich nur selten in Sankt Peter.

GRUNDSTÜCK
ca. 600 m²

grz
0,3

GFZ
0,45

Firsthöhe
13 m

VOLLGESCHOSSE
1

zwei WE möglich

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Grundstück in SPO
Preis auf Anfrage
zzgl. Kaufnebenkosten und Provision*
Provisionshinweis
Der Maklervertrag mit der Heller & Groß Immobilien GmbH & Co. KG kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Makler- tätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere durch die Unter- schrift des Suchkundenvertrags. Die Maklerprovision von 5,95% (inkl. MwSt.) auf Käuferseite ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig (die Höhe der Bruttoprovision unterliegt im Falle einer Steu- ersatzänderung der jeweiligen Anpassung). Die Heller & Groß Immo- bilien GmbH & Co. KG erhält einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskos- ten trägt der Käufer.
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